AGB

1.ANREISE & ABREISE

Check-In: ab 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Check-Out: bis 10.00 Uhr

Die An- und Abreisezeiten können jedoch mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 17.00 Uhr oder zur vereinbarten Zeit nicht erscheinen, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt nicht.

Bei Erhalt des Schlüssels ist vom Mieter ein Deposit in Höhe von € 50,- pro Schlüssel in bar zu hinterlegen. Das Deposit wird am Ende der Anmietung bei ordnungsgemäßer Rückgabe retourniert.

Der Vermieter behält sich vor (nach vorheriger Mitteilung), eine Kaution für eventuelle Schäden in bar zu erheben, welche vom Mieter bei Anreise in bar zu hinterlegen ist.

2. SONDERWÜNSCHE & NEBENABSPRACHEN

Sonderabsprachen sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet, die Art und Größe sind vorher anzugeben.

3. VERTRAGSABSCHLUSS & ZAHLUNGSHINWEIS

Eine Reservierung erlangt erst mit Ausstellung der Buchungsbestätigung und mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters ihre Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist sofort bei Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird bis spätestens 5 Wochen vor Anreise die Zahlung des Restbetrages von 80% fällig. Nach Zahlungseingang wird eine gesonderte Rechnung ausgestellt.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Nebenkosten für Wasser und Heizung werden nicht erhoben.

4. RÜCKTRITT – STORNOBEDINGUNGEN

Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen. Im Falle des Rücktritts durch den Mieter, ist dieser zum Ersatz für den entstandenen Schaden verpflichtet. Erfolgt der Rücktritt bis

• 43 Tage vor Mietbeginn sind 20% des Preises der angemieteten Räumlichkeiten zu zahlen.

• ab 42 Tage vor Mietbeginn sind 100% des Preises der angemieteten Räumlichkeiten zu zahlen.

Bei einem Rücktritt von weniger als 42 Tagen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden angerechnet.

Eine Ersatzperson, die zu den gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt und das vollständige Mietentgelt fristgerecht leistet, kann vom Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Der Vermieter behält sich vor, den Ersatzmieter zu akzeptieren.

5. PFLICHTEN DES MIETERS

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten (Inventar und Außenanlagen) pfleglich und schonend zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Haus, in den Zimmern und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter oder dessen Vertreter anzuzeigen bzw. zu melden.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Mietobjekts bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen und die Zimmer in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen bzw. zurückzustellen.

Sämtliche Möbel der Inneneinrichtung dürfen nicht umgestellt oder in den Außenbereich oder sonst wo verbracht werden.

Eine Ummöbelierung ist in keiner Weise zulässig.

Eine Lagerung leicht entzündbarer oder gesundheitsgefährdender Stoffe, wie Treib- oder Explosivstoffe o.ä., ist innerhalb und außerhalb der Mieträume ausnahmslos untersagt.

Wir sind ein Nichtraucher-Haus! Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Lediglich im Innenhof und im Gartenbereich ist Rauchen erlaubt und es sind die Aschenbecher zu benutzen. Kommt es zu Brandflecken oder –löchern, übernimmt der Mieter die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.

6. PARKEN

Kostenlose Parkplätze stehen dem Mieter auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt.

7. DATENSCHUTZ

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung von eventuell bereitgestellten Spiel und Sportgeräten ist ausgeschlossen und die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände, dies gilt auch bei Einbruch, Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso wird vom Vermieter keine Haftung von Personenschäden übernommen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt das österreichische Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zwettl in Österreich.